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Playmobil 5153 Darksters Tower Station Mit der K.O.-Leuchtkanone der Station (benötigt 2 x 1,5-V-Micro-Batterien) können gegnerische Fahrzeuge, wie z.B. der Explorer mit K.O.-Leuchtkanone (Art.Nr. 5151), für einige Sekunden außer Gefecht gesetzt werden. Mit drehbarem Turm und höhenverstellbarer Hebebühne. Der Darksters Truck mit K.O.-Leuchtkanone (Art.Nr. 5154) kann seinen Container durch die rückwärtige Schiebetür im Inneren der Station abladen. Mit ferngesteuertem IR-Fahrzeug mit K.O.-Leuchtkanone und Kollisions-Sensoren (benötigt 4 x 1,5-V-Micro-Batterien).
- Maße: 33,5 x 25 x 36 cm (LxTxH) - Hebebühne - K.O.-Leuchtkanone/ IR-Fernsteuerung (4x 1,5-V-Micro-Batterien nötig) - K.O.-Leuchtkanone (2x 1,5-V-Micro-Batterien nötig) - Alter: ab 7 Jahren
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: 123Boerse GmbH Grabenweg 68 6020 Innsbruck Österreich
Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie dem Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. (Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Batterie an den Verkäufer nicht zulässig.) |